Unsere Gesellschaft verändert sich. Die Menschen werden älter; die Zahl der Pflegebedürftigen
nimmt zu. Eine Versorgung der Pflegebedürftigen durch Familie, Freunde oder Nachbarn ist vielfach nicht möglich. Damit steigt der Bedarf an Pflegeeinrichtungen und Pflegepersonal. Die Politik muß dem Rechnung tragen und die Pflegeversicherung so ausgestalten, dass sie den wachsenden Anforderungen gerecht werden kann.
Die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Pflegereform sind nach Auffassung der
Bremer CDA ein erster Schritt in dieser Richtung. Insbesondere begrüßt die CDA die vorgesehene
Einbeziehung der Demenzkranken in die Pflegeversicherung. Bislang erhält nur ein geringer Teil
der 1,4 Millionen Demenzkranken in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung, da mit
der bisherigen verrichtungsbezogenen Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geistige Gebrechen
nicht angemessen erfaßt werden.
Die CDA bedauert, dass sich die Koalitionsparteien noch nicht auf die dringend überfällige Neudefinition
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs verständigen konnten. Nach ihrer Auffassung muß der Anknüpfungspunkt
für den zukünftigen Pflegebedürftigkeitsbegriff die Erhaltung der Selbständigkeit
sein. Entsprechend den Ergebnissen der Gohde-Kommission sollten Bedarfsgrade eingeführt werden,
die sich statt an den aufgewendeten Pflegeminuten am Grad der Selbständigkeit orientieren.
Auch die zum 1.Januar 2013 vorgesehene Anhebung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung
um 0,1 Beitragspunkte wird von der CDA als nicht ausreichend erachtet, da allein die vorgesehenen
minimalen Leistungsverbesserungen bereits mit 0,3 Beitragspunkten zu Buche schlagen.
Hinzu kommt die Notwendigkeit der Anlage einer Demografiereserve. Der von der FDP hierzu vorgesehene
Aufbau einer steuerlich geförderten privaten Zusatz-Pflegeversicherung (Pflege-Bahr)
wird von der CDA abgelehnt.
Peter Rudolph, Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft und stellvertretender
CDA-Landesvorsitzender: „Die Rieser-Rente ist kein Modell für die Pflegeversicherung. Wie bei
der Riester-Rente wäre damit zu rechnen, dass sich viele Bezieher geringer Einkommen die Pflegezusatzversicherung
nicht leisten könnten und somit von Zusatzleistungen ausgeschlossen blieben.
Das Ergebnis wäre eine Zwei-Klassen-Pflege in Deutschland zu Gunsten der privaten Versicherungswirtschaft.
Das wollen wir nicht. Die CDA tritt für den Aufbau einer Demografiereservie im
Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung ein, d.h. für eine paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmer
und Arbeitgeber. Der Gesellschaft muß bewußt sein, dass eine gute Pflege nicht zum
Nulltarif zu haben ist.“
Die CDA verweist auf die jüngst vom DIW veröffentlichte Studie, nach der bislang nur knapp 40
Prozent der Anspruchsberechtigten einen Riestervertrag abgeschlossen haben und
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